Bestattung im Park links der Weser

Bestattung im Park links der Weser

Der Vorstand unseres Vereins hat der Mitgliederversammlung am 15. Februar 2016 folgenden Antrag vorgelegt, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde:

Langjährigen, verstorbenen Mitgliedern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Asche im Park links der Weser als letzte Ruhestätte beizusetzen.

Begründung / Erläuterung:

Die Bremische Bürgerschaft hat am 25. November 2014 eine Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Gemäß § 4 dieses Gesetzes ist es seitdem zulässig, die Asche Verstorbener auch außerhalb städtischer oder kirchlicher Friedhöfe auf privaten Grundstücken der Erde zu übergeben.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Personen, die vor ihrem Tod ihren Wohnsitz in Bremen hatten und zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben.

Das Gesetz sieht ausdrücklich das Verstreuen der Asche vor; eine Beisetzung in einer Urne ist nicht zulässig. Nach Auskunft eines Sprechers der zuständigen Umweltbehörde ist jedoch auch das Einbringen der Asche in die Erde möglich. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise die Pflanzung eines Baumes über der Beisetzungsstelle denkbar.

Die Zuständigkeit für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung liegt bei der Stadt Bremen, die auch bestimmen kann ob und welche Bereiche im Park zulässig sind. 

Weiterführende Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare stehen als Download bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zur Verfügung.